- Instrumentenflug
- ◆ In|stru|mẹn|ten|flug 〈m. 1u〉 Blindflug (eines Luftfahrzeugs) nur nach Anzeige der Instrumente◆ Die Buchstabenfolge in|stru... kann in Fremdwörtern auch ins|tru..., inst|ru... getrennt werden.
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In|s|t|ru|mẹn|ten|flug, der (Flugw.):Flug, der ohne Bodensicht u. nur unter Verwendung der notwendigen ↑ Instrumente (1) des Flugzeugs durchgeführt wird.* * *
Instrumẹntenflug,Flug, in dessen Verlauf die Orientierung nur mithilfe von Instrumenten unter Überwachung durch eine Flugsicherungsstelle erfolgt und dabei nie auf Sicht basiert, unabhängig davon, ob Sicht (insbesondere Bodensicht) möglich ist oder nicht (Blindflug). Instrumentenflug ist mit verschiedenen Methoden der Navigation möglich und darf nur nach vorgeschriebenen Instrumentenflugregeln (englisch instrument flight rules, Abkürzung IFR) durchgeführt werden, wenn das Flugzeug über eine Mindestinstrumentierung verfügt und der Flugzeugführer eine IFR-Lizenz besitzt. In der kommerziellen Luftfahrt ist der Instrumentenflug auch bei guten Sichtverhältnissen üblich, weil er (insbesondere wegen der Überwachung durch Flugverkehrskontrollstellen) sicherer ist. Vor Antritt eines IFR-Fluges muss der Flugzeugführer einen Flugplan abgeben, der von der Flugsicherung zu genehmigen ist. Während des Fluges hat er in ständiger Funkbereitschaft zu sein, Standortmeldungen an bestimmten Punkten abzugeben und Höhen- sowie Kursänderungen nach Anweisung der Flugsicherung vorzunehmen. Für gegebenenfalls beabsichtigte Abweichungen vom genehmigten Flugplan sind entsprechende Freigaben einzuholen.* * *
In|stru|mẹn|ten|flug, der (Flugw.): Flug, der ohne Bodensicht u. nur unter Verwendung der notwendigen Instrumente (1) des Flugzeugs durchgeführt wird.
Universal-Lexikon. 2012.